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Berufsbild

 

Berufsbild des Facharztes für Psychiatrie
 
PRÄAMBEL

Als ärztliches Fachgebiet umfasst die Psychiatrie alle Maßnahmen der Erkennung, der nichtoperativen Behandlung, der Prävention, der Rehabilitation und der Begutachtung bei psychischen Krankheiten oder Störungen sowie bei psychischen und sozialen Verhaltensauffälligkeiten.
 
A. Definition des Psychiaters
B. Fachliches Wissen und Können
C. Umfassende Berücksichtigung der Bedürfnisse...
D. Formen der Berufsausübung

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Berufsbild des Facharztes für Psychiatrie ( Download)

 

Literaturempfehlung 2008

 

Logbuch07

 

Fallvignette

 
A. Definition des Psychiaters   zurück zum Anfang

(Abgrenzung gegenüber verwandten ärztlichen Fachgesellschaften)

Fachärzte für Psychiatrie sind für die Behandlung psychischer Störungen wie sie in der ICD (WHO) oder anderen international anerkannten Definitions- und Klassifkationssytemen beschrieben sind , zuständig.
Die Behandlung kann mit pharmako-, psycho- oder soziotherapeutischen Verfahren, meist unter gleichzeitiger Anwendung dieser Therapieprinzipien erfolgen.
 
B. Fachliches Wissen und Können   zurück zum Anfang

1.
2. Benutzung dieser Information um eine Diagnose zu stellen, ätiologisch bedeutsame Faktoren festzustellen, den Patienten als Individuum zu verstehen, einen Behandlungsplan zu entwerfen und darüber mit Anderen, die in die Behandlung des Patienten involviert sind, zu kommunizieren.
3. Einsatz folgender Fertigkeiten in der Behandlung bzw. im Management von Patienten:

3.1. Herstellung einer vertrauensvollen und kooperativen therapeutischen Beziehung zu Patienten
3.2. Kooperation mit Verwandten und Angehörigen von Patienten
3.3. Erarbeitung und Durchführung von umfassenden mehrdimensionalen Behandlungsplänen mit unterschiedlicher Gewichtung unter Einschluß psycho-pharmakologischer und anderer somatischer, psychotherapeutischer und sozio-therapeutischer Behandlungsmethoden
3.4. Früherkennung, Rückfallsprophylaxe und Rehabilitation psychischer Erkrankungen
3.5. Management von psychiatrischen Notfällen
3.6. Erstellen von Befundberichten über einen Patienten
3.7. Erstellung psychiatrischer Gutachten
3.8. Arbeit in einem multidisziplinären Team

4. Kontinuierliche Fortbildung mit der Fähigkeit zur kritischen Evaluierung eines bestimmten Wissensbereiches.
5. Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen:
Neben der traditionellen direkten Zusammenarbeit mit Gesundheits- und Krankenpflegepersonen ist die erweiterte Teamarbeit mit verschiedenen anderen Berufsgruppen, sowohl im stationären, teilstationären und extramuralen Arbeitsfeld nötig.
 
C. Umfassende Berücksichtigung der Bedürfnisse...   zurück zum Anfang


und Sichtweisen der Patienten; der Angehörigen, der Gesellschat sowie der Kostenträger.
Hier sind die oft widersprüchlichen Sichtweisen und Erwartungen der Gesellschaft nach Sicherheit einerseits (Unterbringungsgesetz, Maßnahmenvollzug) und den Forderungen nach einer adäquaten Behandlung nach wissenschaftlichen und ethischen Grundsätzen andererseits (im Rahmen einer "offenen" Psychiatrie) zu berücksichtigen.

Im Vordergrund der Patientenbedürfnisse stehen eine Verminderung des subjektiven Krankheitserlebens sowie eine Besserung der Lebensqualität durch die Behandlung, Angehörige haben daneben auch das Bedürfnis nach Unterstützung in der Betreuung der Kranken.
Von seiten der Kostenträger stehen Forderungen nach Kostentransparenz, "Kostenwahrheit" sowie der Kosten/Nutzen-Aspekt der Behandlung im Vordergrund.

 
D. Formen der Berufsausübung   zurück zum Anfang


Angestellter und/oder niedergelassener Facharzt, der seine Facharzttätigkeit in stationären, teilstationären, ambulanten bzw. extramuralen Arbeitsfeldern sowie in nichtpsychiatrischen, medizinischen Fachabteilungen und/oder nichtmedizinischen Einrichtungen (z.B. Justizanstalten) versieht.

Die fachärztliche Tätigkeit kann weiters auch u.a. in Funktion des Konsiliar,. Liaison-, Gutachter- , (Sachverständigen-) Facharzte oder in der Forschung stattfinden.

 
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