„Es gibt keine Gesundheit ohne psychische Gesundheit" (WHO)

Berufsbild

Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie sind spezialisiert auf die umfassende ärztliche Versorgung, Behandlung und Begleitung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und psychosomatischen Beschwerdebildern. Dabei haben Psychiaterinnen und Psychiater eine besondere Expertise für medikamentöse, soziotherapeutische und psychotherapeutische Therapieprinzipien im Bereich der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Begutachtung.

Warum würden Sie als Psychiaterin oder Psychiater ihren Beruf jederzeit erneut wählen? Auf diese Frage antworten viele Psychiaterinnen und Psychiater, dass es sinnerfüllend ist, wenn Menschen in ihrer Erkrankung Vertrauen zu mir als Ärztin oder Arzt finden und vielfältige sowie wirkungsvolle Unterstützung auf medizinischer und therapeutischer Ebene in den Angeboten der Psychiatrie für die Steigerung ihrer Lebensqualität erhalten. Den Menschen dabei an der Schnittstelle zwischen Soma und Psyche, in seinen biologischen, psychischen und sozialen Dispositionen wahrzunehmen und zu behandeln, macht unsere Disziplin einzigartig innerhalb der Medizin. Unserem Fach stehen immer mehr Möglichkeiten zur Erforschung der Ätiologie, der Pathogenese und der Diagnostik zur Verfügung. Die Psychiatrie bietet somit große Chancen, Menschen mit psychischen Erkrankungen zukünftig noch deutlich besser individuell und optimal zu unterstützten und zu behandeln.

Die Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin bietet höchste Abwechslung im beruflichen Alltag und vielfältige Möglichkeiten der Berufsausübung und Arbeitszeitgestaltung. Unser Fach fordert sowohl umfassende Kenntnisse im Bereich der somatischen Medizin als auch ein Verstehen der faszinierenden menschlichen Psyche.

Die umfassende Berücksichtigung der Bedürfnisse und Sichtweisen der Patientinnen und Patienten, der Angehörigen sowie der Gesellschaft steht im Zentrum. Die nach bestem Wissen und Gewissen angebotene Therapie baut dabei auf den Säulen aktuellster wissenschaftlicher und ethischer Standards auf und zielt immer darauf ab, Patientinnen und Patienten zu einer Expertenschaft bezüglich ihrer eigenen Krise oder Erkrankung zu verhelfen. Ein wesentliches Mittel, um zu einer entscheidenden vertrauensvollen ÄrztInnen – PatientInnen Atmosphäre sowie zu einem diagnostischen Verstehen zu gelangen ist das Gespräch. Dafür braucht es Zeit.

Eine wesentliche Aufgabe besteht ebenso in der Vernetzung und Kooperation im multiprofessionellen Team. Kolleginnen und Kollegen aus den Bereichen der Gesundheits- und Krankenpflege, der Klinischen- und Gesundheitspsychologie, der Psychotherapie, der Ergotherapie, der Musiktherapie sowie der Sozialarbeit sind wichtige Partnerinnen und Partner in der Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.

Unter den fünf Erkrankungen der westlichen Welt mit dem höchsten Grad an Krankheitsbelastung (DALYs) für betroffene Patientinnen und Patienten befinden sich drei psychiatrische Erkrankungen mit teils stark steigenden Erkrankungszahlen (Depression, Demenz, Alkoholerkrankung). An psychiatrischen Erkrankungen leiden ein viertel aller Österreicherinnen und Österreicher. Somit bleiben die verantwortungsvollen Aufgaben für Psychiaterinnen und Psychiater gefragter denn je zu vor.

  • Angestellte und/oder niedergelassene Tätigkeitsbereiche
  • Stationäre, teilstationäre, ambulante Arbeitsfelder
  • Akut- und Intensivpsychiatrie oder Rehabilitation
  • Extramurale Arbeitsfelder sowie nichtpsychiatrische, medizinische Fachabteilungen und/oder nichtmedizinischen Einrichtungen (z.B. Justizanstalten). Konsiliar- oder LiaisonpsychiaterIn, gutachterliche Tätigkeit, Tätigkeit als Sachverständige/r
  • Forschung und Lehre

Die Ausbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin umfasst seit 2015 (1. Juni) eine Gesamtdauer von 5 ¼ Jahren. Sie kann nach Abschluss des Medizinstudiums sowie einer für alle medizinischen Fächer geltenden Basisausbildung (9 Monate) begonnen werden und gliedert sich in folgende Teile:

  1. Grundausbildung (36 Monate)
  2. Auswahl von 3 Modulen (über jeweils 9 Monate)

Die Module:

  • Abhängigkeit/Sucht
  • Forensische Psychiatrie
  • Gerontopsychiatrie
  • Psychosomatische Medizin/Fachspezifische Schmerztherapie
  • Psychiatrische Rehabilitation
  • Adoleszentenpsychiatrie

Die psychotherapeutische Medizin ist definiert als psychotherapeutische Behandlung vor dem Hintergrund des ärztlichen Berufes. Die psychotherapeutische Ausbildung galt schon seit langer Zeit als wesentliche Säule in der Identität als Psychiaterin oder Psychiater. So bemühten sich viele Psychiaterinnen und Psychiater um eine umfassende psychotherapeutische Ausbildung. Seit 2011 ist die Ausbildung in psychotherapeutischer Medizin als verpflichtender Teil in die Ausbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin integriert. In den meisten österreichischen Bundesländern wird dieser Ausbildungsteil fast zur Gänze finanziert und umfasst neben einer kontinuierlichen Beachtung psychotherapeutischer Sichtweisen während der gesamten Ausbildung folgende Eckpunkte:

  • 80 Einheiten: Psychotherapie - Technik und praktische Anwendung der psychotherapeutischen Medizin aus den wissenschalftlich annerkannten Traditionen: psychodynamische Tradition, verhaltenstherapeutische Tradition, systemische Tradition, humanistische Tradition
  • 120 Einheiten: Vertiefte Ausbildung in Therapeutischen Kurzzeitmethoden, Therapeutischen Langzeitmethoden, Störungsspezifischen Therapieansätzen, Therapeutische Praxis in verschiedenen Settings (Einzel-, Paar-, Gruppen- und Familientherapie, ambulante und/oder stationäre Versorgung)
  • Dokumentierte integrativ - psychiatrische sowie psychotherapeutisch - medizinische Behandlung von mindestens 30 PatientInnen mit unterschiedlichen Diagnosen unter Supervision
  • 120 Einheiten fallorientierte Supervision der Tätigkeit in psychotherapeutischer Medizin– Einzel- bzw. Gruppe
  • 40 Einheiten Balint-Gruppe und/oder interaktionsbezogene Fallarbeit (IFA)
  • Insgesamt 190 Stunden Selbsterfahrung, davon mindestens 50 Einheiten Einzel-Selbsterfahrung

Details zum Rasterzeugnis 2015 können der Homepage der österreichischen Ärztekammer entnommen werden.

2004: Trennung zwischen Psychiatrie und Neurologie. Entstehung der eigenständigen fachärztlichen Berufsbilder „Facharzt für Psychiatrie“ und „Facharzt für Neurologie“.

2007: Erweiterung der Ausbildung in Psychiatrie um die psychotherapeutische Medizin. Entstehung des Berufsbildes „Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin“.

2011: Das Curriculum für Psychotherapeutische Medizin wurde präzisiert, um eine möglichst qualitative Ausbildung zu ermöglichen, die dem europäischen Standard entspricht.

2015: Ausbildungsreform für alle Fächer der Medizin in Richtung modulare Ausbildungsorganisation. Beibehaltung des Berufsbildes „Facharzt für Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin“.